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Privater Dienstleister · keine Behörde

Meldung zum Transparenzregister

Wir melden die wirtschaftlich Berechtigten Ihrer Gesellschaft an das Transparenzregister, teilen Änderungen mit, berichtigen Meldungen oder beschaffen einen Auszug. Sie füllen ein Formular aus, wir erledigen den Rest.

Ohne KundenkontoFormular ausfüllen, fertig
Feste Auftragsnummersofort per E-Mail
Sichere Zahlungüber Stripe
Persönliche Bearbeitungdurch unser Team

Leistungen und Preise

Feste Preise, vorab transparent. Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Ersteintragung Transparenzregister

Erstmalige Meldung der wirtschaftlich Berechtigten. Inklusive einer Person, jede weitere 20,00 € zzgl. USt..

79,00 € zzgl. USt. (94,01 € inkl. USt.)
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Änderungsmitteilung Transparenzregister

Gesellschafter oder Beteiligungen haben sich geändert. Preis je geänderter Person.

59,00 € zzgl. USt. (70,21 € inkl. USt.)
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Berichtigung Transparenzregister

Eingereichte Angaben wegen korrigierter Kundenangaben berichtigen.

49,00 € zzgl. USt. (58,31 € inkl. USt.)
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Auszug Transparenzregister

Digitaler Auszug bei nachgewiesener Einsichtsberechtigung.

99,00 € zzgl. USt. (117,81 € inkl. USt.)
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Leistung *
Gesellschaft
Wirtschaftlich Berechtigte

Natürliche Personen, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte halten oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrollieren. Gibt es keine, ist die Geschäftsführung als fiktiver wirtschaftlich Berechtigter anzugeben. Bei einem Auszug nicht erforderlich. Bei einer Änderungsmitteilung geben Sie nur die geänderten Personen an.

Person 1
Anteil am Kapital bzw. an den Stimmrechten
Ihre Kontaktdaten
Hierhin senden wir Auftragsnummer und Bestätigung.
Entwurf – vom Auftraggeber zu ersetzen. Dieser Text ist ein Platzhalter und wird erst ohne Entwurfsmarkierung von Suchmaschinen erfasst.

Wer muss ans Transparenzregister melden?

Juristische Personen des Privatrechts wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sowie eingetragene Personengesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden. Die Pflicht besteht seit der Gründung und gilt auch für kleine Gesellschaften. Ändern sich die Angaben, etwa durch Anteilsverkäufe oder einen Wechsel in der Geschäftsführung, muss die Meldung unverzüglich aktualisiert werden.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

Wirtschaftlich berechtigt ist jede natürliche Person, die

  • unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält,
  • mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder
  • auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Gibt es keine solche Person, gelten die gesetzlichen Vertreter, zum Beispiel die Geschäftsführung, als fiktive wirtschaftlich Berechtigte.

Unsere Leistungen

  • Ersteintragung: Wir melden die wirtschaftlich Berechtigten Ihrer Gesellschaft erstmals.
  • Änderungsmitteilung: Wir aktualisieren eine bestehende Eintragung.
  • Berichtigung: Wir berichtigen eine bereits eingereichte Meldung auf Grundlage Ihrer korrigierten Angaben.
  • Auszug aus dem Transparenzregister: Bei nachgewiesener Einsichtsberechtigung unterstützen wir den Antrag und stellen Ihnen den digitalen Auszug bereit.

So läuft es ab

Sie geben die Daten der Gesellschaft und der wirtschaftlich Berechtigten im Formular unten ein und bezahlen online. Unser Team prüft die Angaben, reicht die Meldung beim Transparenzregister ein und sendet Ihnen die Bestätigung per E-Mail. Bei Unklarheiten melden wir uns vorher bei Ihnen.

register-direkt.de ist ein privater Dienstleister und keine Behörde. Die Meldung können Sie auch selbst direkt beim Transparenzregister vornehmen; wir übernehmen das gegen eine Servicegebühr.

So funktioniert es

  1. Angaben erfassen

    Sie wählen die Leistung und füllen das Formular aus. Ein Kundenkonto ist nicht nötig.

  2. Sicher bezahlen

    Sie erhalten sofort eine Auftragsnummer und bezahlen über die Bezahlseite von Stripe.

  3. Wir erledigen den Rest

    Unser Team prüft die Angaben, reicht die Meldung ein bzw. beschafft die Dokumente und informiert Sie per E-Mail.

Häufige Fragen

Weitere Fragen beantworten wir gern persönlich.

Wofür brauche ich einen Transparenzregisterauszug?

Ein Transparenzregisterauszug zeigt, wer als wirtschaftlich Berechtigter einer Gesellschaft eingetragen ist. Er wird vor allem bei Geldwäscheprüfungen verlangt, zum Beispiel von Banken bei der Kontoeröffnung, von Notaren, Steuerberatern oder Maklern. Außerdem können Sie damit prüfen, ob die Angaben zu Ihrer Gesellschaft vollständig und aktuell sind. Die Einsicht setzt eine gesetzliche Berechtigung voraus; über den Antrag entscheidet die registerführende Stelle.

Muss meine Gesellschaft ins Transparenzregister?

In der Regel ja. Juristische Personen des Privatrechts (z. B. GmbH, UG, AG) und eingetragene Personengesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden und die Angaben aktuell halten. Ob das in Ihrem Einzelfall gilt, können wir nicht rechtlich prüfen.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

Wirtschaftlich Berechtigt ist jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Gibt es keine solche Person, gelten die gesetzlichen Vertreter (z. B. die Geschäftsführung) als fiktive wirtschaftlich Berechtigte.

Welche Angaben brauche ich für die Meldung?

Zur Gesellschaft: Firma, Registergericht und Registernummer. Zu jedem wirtschaftlich Berechtigten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Wohnsitzland, Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses, zum Beispiel die Höhe der Kapitalanteile.

Wer steht hinter diesem Angebot?

register-direkt.de ist ein Service der Modul Consulting GmbH, eines privaten Dienstleisters. Wir sind keine Behörde und keine offizielle Stelle des Transparenzregisters oder der Registergerichte. Meldungen zum Transparenzregister und Abrufe aus dem Handelsregister können Sie auch selbst direkt bei den offiziellen Stellen vornehmen; wir übernehmen das für Sie gegen eine Servicegebühr.