Ersteintragung Transparenzregister
Erstmalige Meldung der wirtschaftlich Berechtigten. Inklusive einer Person, jede weitere 20,00 € zzgl. USt..
Jetzt beauftragenWir melden die wirtschaftlich Berechtigten Ihrer Gesellschaft an das Transparenzregister, teilen Änderungen mit, berichtigen Meldungen oder beschaffen einen Auszug. Sie füllen ein Formular aus, wir erledigen den Rest.
Feste Preise, vorab transparent. Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Erstmalige Meldung der wirtschaftlich Berechtigten. Inklusive einer Person, jede weitere 20,00 € zzgl. USt..
Jetzt beauftragenGesellschafter oder Beteiligungen haben sich geändert. Preis je geänderter Person.
Jetzt beauftragenEingereichte Angaben wegen korrigierter Kundenangaben berichtigen.
Jetzt beauftragenDigitaler Auszug bei nachgewiesener Einsichtsberechtigung.
Jetzt beauftragenPflichtfelder sind mit * markiert.
Juristische Personen des Privatrechts wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sowie eingetragene Personengesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden. Die Pflicht besteht seit der Gründung und gilt auch für kleine Gesellschaften. Ändern sich die Angaben, etwa durch Anteilsverkäufe oder einen Wechsel in der Geschäftsführung, muss die Meldung unverzüglich aktualisiert werden.
Wirtschaftlich berechtigt ist jede natürliche Person, die
Gibt es keine solche Person, gelten die gesetzlichen Vertreter, zum Beispiel die Geschäftsführung, als fiktive wirtschaftlich Berechtigte.
Sie geben die Daten der Gesellschaft und der wirtschaftlich Berechtigten im Formular unten ein und bezahlen online. Unser Team prüft die Angaben, reicht die Meldung beim Transparenzregister ein und sendet Ihnen die Bestätigung per E-Mail. Bei Unklarheiten melden wir uns vorher bei Ihnen.
register-direkt.de ist ein privater Dienstleister und keine Behörde. Die Meldung können Sie auch selbst direkt beim Transparenzregister vornehmen; wir übernehmen das gegen eine Servicegebühr.
Sie wählen die Leistung und füllen das Formular aus. Ein Kundenkonto ist nicht nötig.
Sie erhalten sofort eine Auftragsnummer und bezahlen über die Bezahlseite von Stripe.
Unser Team prüft die Angaben, reicht die Meldung ein bzw. beschafft die Dokumente und informiert Sie per E-Mail.
Weitere Fragen beantworten wir gern persönlich.
Ein Transparenzregisterauszug zeigt, wer als wirtschaftlich Berechtigter einer Gesellschaft eingetragen ist. Er wird vor allem bei Geldwäscheprüfungen verlangt, zum Beispiel von Banken bei der Kontoeröffnung, von Notaren, Steuerberatern oder Maklern. Außerdem können Sie damit prüfen, ob die Angaben zu Ihrer Gesellschaft vollständig und aktuell sind. Die Einsicht setzt eine gesetzliche Berechtigung voraus; über den Antrag entscheidet die registerführende Stelle.
In der Regel ja. Juristische Personen des Privatrechts (z. B. GmbH, UG, AG) und eingetragene Personengesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden und die Angaben aktuell halten. Ob das in Ihrem Einzelfall gilt, können wir nicht rechtlich prüfen.
Wirtschaftlich Berechtigt ist jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Gibt es keine solche Person, gelten die gesetzlichen Vertreter (z. B. die Geschäftsführung) als fiktive wirtschaftlich Berechtigte.
Zur Gesellschaft: Firma, Registergericht und Registernummer. Zu jedem wirtschaftlich Berechtigten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Wohnsitzland, Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses, zum Beispiel die Höhe der Kapitalanteile.
register-direkt.de ist ein Service der Modul Consulting GmbH, eines privaten Dienstleisters. Wir sind keine Behörde und keine offizielle Stelle des Transparenzregisters oder der Registergerichte. Meldungen zum Transparenzregister und Abrufe aus dem Handelsregister können Sie auch selbst direkt bei den offiziellen Stellen vornehmen; wir übernehmen das für Sie gegen eine Servicegebühr.